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Schwerpunkte der Praxis-Ausbildung
Bevor die Ausbildung begonnen wird ist der/die Flugschüler/-in darauf hinzuweisen, dass vor dem ersten Alleinflug eine Tauglichkeitsuntersuchung erfolgt sein muss.
Die Motorflugausbildung umfasst allgemein:
- Vorflugkontrollen; Massen- und Gewichtskontrollen; Flugzeugwartung;
Luftraum- und Wetterbriefing
- Flugplatz- und Platzrundenkenntnisse; Vermeidung von Kollisionen; Ausweichregeln
- Fliegen unter Sichtflugbedingungen
- Flüge mit kritischem Langsamflug bis zum Stall; Situation erkennen und entsprechend ausleiten
- Flüge mit hohen, kritischen Geschwindigkeiten sowie erkennen und ausleiten
- Normalwind und Seitenwindstarts sowie Landungen
- Starts und Landungen auf kurzen Pisten incl. Hindernis überfliegen
- Überlandflug mit Karte und Kompass und Sichtmerkmalen; Standortbestimmungen Auffanglinien, -punkte, Benutzung Funknavigationshilfen
- Notmaßnahmen, Ausfall von Instrumenten/Ausrüstung
- Fliegen zu kontrollierten Flugplätzen und durch kontrollierten Luftraum mit Kenntnissen der Verfahren und Sprechgruppen
Bevor der/die Flugschüler/-in den 1. Alleinflug absolviert, wird sich der Fluglehrer vergewissern, dass er/sie das Flugzeug beherrscht.
Alle Übungen sind abhängig von der Auffassungsgabe des Flugschülers, den Wetterbedingungen, der reinen Flugzeit, den Ausbildungsmöglichkeiten, den lokalen Anforderungen und den Übungsmöglichkeiten mit dem speziellen Flugzeug
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